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| 1. Entgelte für Mahnungen | Euro/Anlassfall |
| a) Erste Mahnung (Zahlungserinnerung) | 0,00 |
| b) Jede weitere Mahnung | 1,50 |
| c) Letzte Mahnung gem. § 82 Abs. 3 ElWOG 2010 | 5,00 |
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2. Vom Netzbenutzer veranlasste Änderungen wie Anbringung,
Umstellung oder Entfernung von Messeinrichtungen (ohne Wandlereinrichtungen) |
Euro/Anlassfall |
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a) Viertelstundenmaximumzählung 2 Tarif-Zählung 1 Tarif-Drehstromzählung 1 Tarif-Wechselstromzählung Blindstromzählung Intelligentes Messgerät PrePaymentzählung Tarifschaltung (RSE / Schaltuhr) |
20,00 |
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b) Mittelspannungswandler-Lastprofilzählung Niederspannungswandler-Lastprofilzählung Niederspannungswandler-Viertelstundenmaximumzählung Direkt Lastprofilzählung |
150,00 |
| 3. Abschaltung und Wiederherstellung des Netzzuganges vor Ort | Euro/Anlassfall |
| Abschaltung und Wiederherstellung des Netzzuganges vor Ort | 25,00 |
| 4. Ablesung und Zwischenabrechnung von Messeinrichtungen auf Wunsch des Netzbenutzers | Euro/Anlassfall |
| a) Ablesung vor Ort ohne Zwischenabrechnung | 10,00 |
| b) Zwischenabrechnung ohne Ablesung vor Ort | 5,00 |
| c) Zwischenabrechnung mit Ablesung vor Ort | 15,00 |
| 5. Tägliche Fernauslesung eines Lastprofilzählers und elektronische Datenübermittlung | Euro/Monat |
| Tägliche Fernauslesung eines Lastprofilzählers und elektronische Datenübermittlung | 7,00 |
| 6. Überprüfung von Messeinrichtungen auf Wunsch des Netzbenutzers | Euro/Anlassfall |
| a) Vor Ort | 40,00 |
| b) Durch eine kompetente Prüfstelle | 70,00 |
Werden sonstige Leistungen (außer Pkt. 1.) auf Wunsch des Netzbenutzers im Zeitraum von Montag bis Freitag, 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erbracht, wird das Zweifache des jeweiligen Entgelts verrechnet. Entgelte für Überprüfung von Messeinrichtungen werden nur bei nicht defekten Messeinrichtungen in Rechnung gestellt.
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