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Entgelte für sonstige Leistungen

Abgeltung der vom Netzbenutzer unmittelbar verursachten sonstigen Leistungen, in Euro exkl. Ust., gültig seit 1. Jänner 2012

1. Entgelte für Mahnungen Euro/Anlassfall
a) Erste Mahnung (Zahlungserinnerung) 0,00
b) Jede weitere Mahnung 1,50
c) Letzte Mahnung gem. § 82 Abs. 3 ElWOG 2010 5,00

2. Vom Netzbenutzer veranlasste Änderungen wie Anbringung, Umstellung oder Entfernung von
Messeinrichtungen (ohne Wandlereinrichtungen)
Euro/Anlassfall
a) Viertelstundenmaximumzählung
2 Tarif-Zählung
1 Tarif-Drehstromzählung
1 Tarif-Wechselstromzählung
Blindstromzählung
Intelligentes Messgerät
PrePaymentzählung
Tarifschaltung (RSE / Schaltuhr)
20,00
b) Mittelspannungswandler-Lastprofilzählung
Niederspannungswandler-Lastprofilzählung
Niederspannungswandler-Viertelstundenmaximumzählung
Direkt Lastprofilzählung
150,00

 3. Abschaltung und Wiederherstellung des Netzzuganges vor Ort Euro/Anlassfall
Abschaltung und Wiederherstellung des Netzzuganges vor Ort 25,00

4. Ablesung und Zwischenabrechnung von Messeinrichtungen auf Wunsch des Netzbenutzers Euro/Anlassfall
a) Ablesung vor Ort ohne Zwischenabrechnung 10,00
b) Zwischenabrechnung ohne Ablesung vor Ort 5,00
c) Zwischenabrechnung mit Ablesung vor Ort 15,00

5. Tägliche Fernauslesung eines Lastprofilzählers und elektronische Datenübermittlung Euro/Monat
 Tägliche Fernauslesung eines Lastprofilzählers und elektronische Datenübermittlung 7,00

6. Überprüfung von Messeinrichtungen auf Wunsch des Netzbenutzers Euro/Anlassfall
a) Vor Ort 40,00
b) Durch eine kompetente Prüfstelle 70,00

Werden sonstige Leistungen (außer Pkt. 1.) auf Wunsch des Netzbenutzers im Zeitraum von Montag bis Freitag, 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erbracht, wird das Zweifache des jeweiligen Entgelts verrechnet. Entgelte für Überprüfung von Messeinrichtungen werden nur bei nicht defekten Messeinrichtungen in Rechnung gestellt.