Die Lieferung elektrischer Energie, sowie die Energiepreisgestaltung
unterliegen dem freien Wettbewerb. Der Stromlieferant kann somit vom
Kunden frei gewählt werden. Das Entgelt für die Netznutzung ist hingegen
behördlich verordnet und unabhängig vom gewählten Energielieferanten an
den Netzbetreiber zu entrichten.
Sollten Sie ihren Energielieferanten wechseln, so erledigt dieser im
Regelfall nach Abschluss des Liefervertrages die notwendigen
Formalitäten. Der Wechselprozess dauert 5 Wochen (Korrekturmöglichkeit)
bzw. 3 Wochen und wird vom Netzbetreiber kostenlos durchgeführt. Ein
Umbau bzw. ein Änderung Ihres Zählers bei Wechsel des Energielieferanten
ist nicht notwendig.
Das Wechselmanagement der Stromnetz Steiermark GmbH prüft,
aktualisiert und versendet die erforderlichen Wechselinformationen,
sowie die Prognosedaten für den korrekten Lieferanten- und
Bilanzgruppenwechsel auf Basis der Sonstigen Marktregeln Kapitel 5 an
die beteiligten Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortlichen. Weiters
werden laufend die notwendigen Datenabgleiche mit allen beteiligten
Marktteilnehmern im Verteilernetz der Stromnetz Steiermark GmbH
durchgeführt.