Wissenswertes - Glossar
Netzbetreiber - Der Netzbetreiber betreibt
elektrische Netze auf unterschiedlichen Spannungsebenen. Er ist zur
Verrechnung des Systemnutzungsentgeltes gemäß Verordnung der Energie-Control
Kommission in der jeweils gültigen Fassung berechtigt und verpflichtet.
Netznutzung - Unter Netznutzung versteht man
die Einspeisung und Entnahme von elektrischer Energie aus dem
Netzsystem.
Netzverluste - Netzverluste sind die auf
Grund der Ohmschen Widerstände der Leitungen, Ableitungen über
Isolatoren, Koronaentladungen oder andere physikalische Vorgänge
entstehende Differenzen zwischen der eingespeisten und entnommenen Menge
von elektrischer Energie in einem Netzsystem.
Systemnutzungsentgelt - Das
Systemnutzungsentgelt setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
- Netznutzungsentgelt
- Netzverlustentgelt
- Entgelt für die Messleistungen
- Netzzutrittsentgelt
- Netzbereitstellungsentgelt
Netznutzungsentgelt - Das Netznutzungsentgelt
wird gemäß der Verordnung der von der Energie-Control Kommission
festgelegten Festpreise für die vom Netzkunden in Anspruch genommene
Netzebene vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Netzverlustentgelt - Durch das
Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die
dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von
Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.
Das Netzverlustentgelt wird gemäß der Verordnung der von der Energie-Control
Kommission festgelegten Festpreise für die entsprechende Netzebene der
Messstelle des Netzkunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Entgelt für Blindenergie - ist Teil des
Netznutzungsentgeltes. Es beinhaltet die Entnahme von Blindenergie mit
einem Leistungsfaktor von > 0,9. Eine Verrechnung von Blindenergie
erfolgt ab einem Leistungsfaktor, dessen Absolutbetrag < 0,9 ist; d.h.,
wenn der Anteil der Blindenergie mehr als 48% der monatlich an jeder
Übergabestelle entnommenen Wirkenergie übersteigt, wird das Entgelt für
Blindenergie in Rechnung gestellt.
Entgelt für Messleistungen -Durch das Entgelt
für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene direkt zuordenbaren
Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von
Zähleinrichtungen, der Eichung und der Datenauslesung verbunden sind.
Netzzutrittsentgelt - Mit dem
Netzzutrittsentgelt werden alle Aufwendungen, die mit der Herstellung
des Netzanschlusses oder der Abänderung des Netzanschlusses infolge
Erhöhung der Anschlussleistung verbunden sind, abgegolten.
Netzbereitstellungsentgelt - Mit dem
Netzbereitstellungsentgelt wird der vom Netzbetreiber zur Ermöglichung
des Netzanschlusses bereits durchgeführte und vorfinanzierte Ausbau von
Netzen abgegolten.
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