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| bis 1000 V: | 0,5 m |
| über 1000 V bis 110.000 V: | 2,0 m |
| über 110.000 V bis 220.000 V: | 3,0 m |
| über 220.000 V bis 380.000 V: | 4,0 m |
5. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit langen Gegenständen wie Stangen, Rohren, Leitern, Maßbändern und dgl. sowie beim Bagger- und Kranbetrieb geboten. Das Pendeln der Last bzw. des Arbeitsgerätes oder das mögliche Ausschwingen von Freileitungsseilen ist zu berücksichtigen. Der Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ist nur im Einvernehmen mit dem Verantwortlichen des Elektrizitätsunternehmens zulässig.
6. Mit der Arbeit an elektrischen Anlagen und in ihrer Nähe darf erst begonnen werden, wenn der Arbeitsbereich vom Verantwortlichen des Elektrizitätsunternehmens gesichert, abgegrenzt und zur Arbeit freigegeben wurde.
7. Der Arbeitsbereich darf nicht überschritten und nur an den hierfür bestimmten Stellen betreten und verlassen werden.
8. Schalten sowie Entfernen von Abdeckungen, Abgrenzungen, Schildern und Markierungen ist strengstens verboten. Eine Stromabnahme ist nur zulässig, wo dies zum betreffenden Zweck vom Verantwortlichen des Elektrizitätsunternehmens gestattet wurde.
9. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, die nachweislich über die elektrotechnischen Gefahren unterrichtet wurden. Verantwortlich dafür ist der zuständige Vorgesetzte der Fremdfirma.
10. Elektrische Anlagen sind nicht für rauhe Beanspruchung und Behandlung gebaut. Jede Beschädigung ist daher zu vermeiden. Jede außergewöhnliche Wahrnehmung ist sofort zu melden.
Jeder Verstoß gegen diese Regeln gefährdet Sie selbst und Ihre Arbeitskollegen!
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